1 Ergebnis.

MEDIZINSTRAFRECHT
Der Arzt ist kein besonderer Bürger und wie jeder Bürger kann er in Ausübung oder anlässlich der Ausübung seines Berufs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn ihm ein strafbares Fehlverhalten vorgeworfen wird, d. h. eine Handlung, die gegen das Strafgesetz verstößt. Doch trotz des Anscheins und des Konsenses über diesen Grund. Es ist festzustellen, dass die Umsetzung der strafrechtlichen Verantwortung ...

58,90 CHF